Die Satzung im Dritten Reich
In in einer außerordentlichen
Generalversammlung wurde am
10. 2. 1934 eine neue Einheitssatzung für Feuerwehren „beschlossen", die
im Rahmen des Gesetzes über das Feuerlöschwesen bereits vorgedruckt
herausgegeben wurde.
Auf diesem Auszug der ersten Seite
der Satzung ist deutlich zu erkennen, dass es sich um eine Diktatur
Handelte. Lediglich der Ortsname konnte hier noch ergänzt werden, so wie
dies in der damaligen Zeit wohl jede Feuerwehr
in Deutschland machen musste.