Die zweite Satzung der
Freiwilligen Feuerwehr - "FREIWILLIG?"
 
Die Satzung im Dritten Reich

In in einer außerordentlichen Generalversammlung wurde am
10. 2. 1934 eine neue Einheitssatzung für Feuerwehren „beschlossen", die
im Rahmen des Gesetzes über das Feuerlöschwesen bereits vorgedruckt herausgegeben wurde.

Auf diesem Auszug der ersten Seite
der Satzung ist deutlich zu erkennen, dass es sich um eine Diktatur Handelte. Lediglich der Ortsname konnte hier noch ergänzt werden, so wie dies in der damaligen Zeit wohl jede Feuerwehr
in Deutschland machen musste.

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