Landesebene  
Das Land Hessen muß eine Landes-feuerwehrschule unterhalten, um Feuerwehrleute aus Hessen zu schulen. Hier wird ihnen das zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Wissen vermittelt.
Diese Lehrgänge werden in Vollzeit abgehalten, so dass die jeweiligen Teilnehmer vom Arbeitgeber freigestellt werden müssen. Die entstehenden Ausfallzeiten werden dann vom Land Hessen getragen.
                        
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